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Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) mit Sitz in Köln ist die für alle Bundesländer zuständige Behörde und entscheidet u. a. über die Zulassung von Fernunterrichts-Lehrgängen und überwacht diese. Um eine staatliche Zulassung zu erhalten, werden die Kurse von externen Fachgutachtern auf formale, pädagogische und fachliche Inhalte überprüft und müssen alle drei Jahre rezertifiziert werden.
Die Zulassung der ZFU dient der Qualitätssicherung. Für Interessenten und Fernstudierende bietet sie eine Sicherheit, da zertifizierte Fernlehrgänge den Anforderungen des Fernunterrichtschutzgesetzes entsprechen und diese fachlich und didaktisch für den Fernunterricht geeignet sind, das angestrebte Lehrgangsziel zu erreichen.

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